1. Vertragsgegenstand:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen EDV Schulung und Beratung und dem Vertragspartner.
Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart.
Individuelle Vereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt, wenn diese schriftlich niedergelegt und zum Gegenstand des Vertrages werden.
2. Vertragsabschluss :
Der Vertrag zwischen EDV Schulung und Beratung und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass EDV Schulung und Beratung schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich oder durch E-Mail beauftragt wird und den Vertragsabschluss bestätigt.
3. Leistungen und Preise:
Bei den von EDV Schulung und Beratung erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (4. bis 5) nach § 611 ff. BGB.
EDV Schulung und Beratung behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält.
In diesem Fall ist EDV Schulung und Beratung berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.
4. Installationsleistungen:
Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware,
die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.)
nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht.
Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.),
so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch EDV Schulung und Beratung.
5. Reparatur- und Wartungsleistungen:
Für die Leistungen von EDV Schulung und Beratung sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen - unabhängig vom Ergebnis - zu entrichten.
Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von EDV Schulung und Beratung nicht zu vertreten ist.
EDV Schulung und Beratung kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn
        a) der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
        b) ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
        c) der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend ist
        d) der Kunde keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
        e) der Auftrag storniert wurde und EDV Schulung und Beratung bereits auf dem Weg zum Kunden ist
        f) der Auftrag während der Ausführung storniert wird
Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von EDV Schulung und Beratung zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.
Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet EDV Schulung und Beratung, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EDV Schulung und Beratung beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt EDV Schulung und Beratung keine Haftung.
6. Beratungsleistungen:
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
EDV Schulung und Beratung hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei EDV Schulung und Beratung zustande.
7. Preise und Zahlungspflichten:
EDV Schulung und Beratung hält sich an die schriftlichen Angebotspreise, mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich beschränkt sind.
Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.
Zahlungen an EDV Schulung und Beratung sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug).
Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
8. Informationspflichten:
Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten der EDV Schulung und Beratung mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann EDV Schulung und Beratung vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.
9. Gewährleistung und Haftung:
Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Kunde Mängel innerhalb einer Woche anzeigt. Der Kunde ist verpflichtet, der EDV Schulung und Beratung die Beseitigung des Mangels zu gestatten.
EDV Schulung und Beratung haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von EDV Schulung und Beratung zurückzuführen sind.
10. Schutzrechte::
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber EDV Schulung und Beratung dafür, dass er die von EDV Schulung und Beratung geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten EDV Schulung und Beratung im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. EDV Schulung und Beratung weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.
EDV Schulung und Beratung verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben werden, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.
11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen:
Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EDV Schulung und Beratung und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von EDV Schulung und Beratung Gerichtsstand.
EDV Schulung und Beratung ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von EDV Schulung und Beratung Erfüllungsort. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
EDV Schulung und Beratung
Rainer Wittenberger